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   OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17 (https://dejure.org/2017,38052)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2017 - 2 LB 7/17 (https://dejure.org/2017,38052)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17 (https://dejure.org/2017,38052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 42 Abs 1 S 1 BBesG, § 42 Abs 3 S 1 BBesG, Nr 4.3 P-28-90-1-SF vom 02.09.2013, Anl 1 Nr 9 BBesO A/B, Nr 5.2 P-28-90-1-SF vom 02.09.2013
    Polizeizulage für Zollbeamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend geboten, diejenigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes von der Zulagengewährung auszunehmen, die angesichts des konkreten Zuschnitts ihres Dienstpostens nicht mit hoheitlichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20 f.).

    Hierzu muss er hoheitliche Maßnahmen im Verhältnis zum Bürger treffen und erforderlichenfalls auch unmittelbaren Zwang bis hin zum Schusswaffengebrauch ausüben dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 12 und 17, und - 2 C 54.11 - juris Rn. 16 und 21).

    Es lag vielmehr ein ausreichender Sachgrund dafür vor, die Zulagenberechtigung für Zollbeamte an die vollzugspolizeiliche Prägung der konkreten Verwendung des einzelnen Beamten zu knüpfen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20 f. zur Vorgängerregelung).

    Es verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz, dass auch Beamten ohne vollzugspolizeiliche Befugnisse die Zulage gewährt wird, nur weil sie in einem bestimmten Bereich eingesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20).

  • VG Münster, 29.04.2016 - 5 K 1182/15

    Anspruch eines beim Hauptzollamt angestellten Beamten auf die Gewährung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    "Typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten" bedeutet, dass es für diese Tätigkeiten kennzeichnend bzw. charakteristisch ist, dass sie vollzugspolizeilich geprägt sind, dies aber nicht ausnahmslos der Fall sein muss (zur Wortlautauslegung vgl. auch VG Münster, Urteil vom 29. April 2016 - 5 K 1182/15 - juris Rn. 25).

    Für letztere Gruppe gilt ebenfalls das Bereichsprinzip, ohne dass für sie eine weitere konkrete Beschäftigung verlangt wird (vgl. zur systematischen Auslegung ebenfalls VG Münster, Urteil vom 29. April 2016 - 5 K 1182/15 -, juris Rn. 26 ff.).

    Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit der Ergänzung der Alternative 1 der Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen BBesO A/B um zwei Varianten in der Zollverwaltung gerade bezweckte, dass die Zulagenberechtigung eines Zollbeamten in einem typisierten Bereich nur davon abhängen soll, ob der einzelne Beamte der erfassten Beamtengruppe zugehört und materiell Aufgaben dieses Bereichs erfüllt (so auch VG Münster, Urteil vom 29. April 2016 - 5 K 1182/15 -, juris).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 54.11

    Gewährung einer Polizeizulage für die Abordnung als Zollverbindungsbeamter an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 54.11 -, juris Rn. 14, m.w.N. zur Vorgängerregelung in Nr. 9 der Vorbemerkungen BBesO A/B.).

    Hierzu muss er hoheitliche Maßnahmen im Verhältnis zum Bürger treffen und erforderlichenfalls auch unmittelbaren Zwang bis hin zum Schusswaffengebrauch ausüben dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 12 und 17, und - 2 C 54.11 - juris Rn. 16 und 21).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Danach kommt die Feststellung der Nichtigkeit eines Teils einer Norm nur dann in Betracht, wenn es keinem Zweifel unterliegt, dass der Normgeber die sonstige normative Regelung auch ohne den verfassungswidrigen Teil aufrechterhalten hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. - BVerfGE 88, 203 ff. juris Rn. 375 zu einem Gesetz unter ausdrücklicher Nennung des Rechtsgedankens des § 139 BGB mit Verweis auf den Beschluss vom 21. Juli 1955 - 1 BvL 33/51 - BVerfGE 4, 219 , vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - juris Rn. 18 zu einer Satzung).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    VV-BMF-PolZul bezieht, sind die anderen verbleibenden Vorschriften zur Bereichsbestimmung rechtswirksam, weil sie in ihrer Gesamtheit ein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk darstellen, das Bundesministerium der Finanzen dieses Regelungswerk auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und es schließlich das verbleibende Regelungswerk, insbesondere die Bestimmung der einzelnen Bereiche, auch ohne den nichtigen Teil hätte erlassen können (vgl. zu diesen Voraussetzungen bei normativen Regelungen: BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - juris Rn. 28, und vom 27. März 2011 - 2 C 50.11 - juris Rn. 11, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - juris Rn. 9, und bei vertraglichen Regelungen: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2006 - 4 B 1.06 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG, vgl. auch § 139 BGB).
  • BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Danach kommt die Feststellung der Nichtigkeit eines Teils einer Norm nur dann in Betracht, wenn es keinem Zweifel unterliegt, dass der Normgeber die sonstige normative Regelung auch ohne den verfassungswidrigen Teil aufrechterhalten hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. - BVerfGE 88, 203 ff. juris Rn. 375 zu einem Gesetz unter ausdrücklicher Nennung des Rechtsgedankens des § 139 BGB mit Verweis auf den Beschluss vom 21. Juli 1955 - 1 BvL 33/51 - BVerfGE 4, 219 , vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - juris Rn. 18 zu einer Satzung).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    VV-BMF-PolZul bezieht, sind die anderen verbleibenden Vorschriften zur Bereichsbestimmung rechtswirksam, weil sie in ihrer Gesamtheit ein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk darstellen, das Bundesministerium der Finanzen dieses Regelungswerk auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und es schließlich das verbleibende Regelungswerk, insbesondere die Bestimmung der einzelnen Bereiche, auch ohne den nichtigen Teil hätte erlassen können (vgl. zu diesen Voraussetzungen bei normativen Regelungen: BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - juris Rn. 28, und vom 27. März 2011 - 2 C 50.11 - juris Rn. 11, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - juris Rn. 9, und bei vertraglichen Regelungen: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2006 - 4 B 1.06 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG, vgl. auch § 139 BGB).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Danach kommt die Feststellung der Nichtigkeit eines Teils einer Norm nur dann in Betracht, wenn es keinem Zweifel unterliegt, dass der Normgeber die sonstige normative Regelung auch ohne den verfassungswidrigen Teil aufrechterhalten hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. - BVerfGE 88, 203 ff. juris Rn. 375 zu einem Gesetz unter ausdrücklicher Nennung des Rechtsgedankens des § 139 BGB mit Verweis auf den Beschluss vom 21. Juli 1955 - 1 BvL 33/51 - BVerfGE 4, 219 , vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - juris Rn. 18 zu einer Satzung).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 4 B 1.06

    Zeitliche Begrenzung des Anfechtungsrechts nach § 62 S. 2 VwVfG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    VV-BMF-PolZul bezieht, sind die anderen verbleibenden Vorschriften zur Bereichsbestimmung rechtswirksam, weil sie in ihrer Gesamtheit ein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk darstellen, das Bundesministerium der Finanzen dieses Regelungswerk auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und es schließlich das verbleibende Regelungswerk, insbesondere die Bestimmung der einzelnen Bereiche, auch ohne den nichtigen Teil hätte erlassen können (vgl. zu diesen Voraussetzungen bei normativen Regelungen: BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - juris Rn. 28, und vom 27. März 2011 - 2 C 50.11 - juris Rn. 11, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - juris Rn. 9, und bei vertraglichen Regelungen: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2006 - 4 B 1.06 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG, vgl. auch § 139 BGB).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
    Der Gesetzgeber kann eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 51.07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; Tarifverträge wesentlich gleichen

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage;

    Soweit sich aus Verwaltungsvorschriften - etwa aus den VV-BMF-PolZul - Abweichendes ergeben sollte, sind diese daher unwirksam (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1248/16

    Einstellung der Gewährung einer sog. Polizeizulage aufgrund des Nichtableistens

    vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 L 1/16 -, juris, Rn. 27 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2017- 2 LB 7/17 -, juris, Rn. 24 ff.

    So aber wohl für die vorliegende Fallkonstellation BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris, Rn. 21, der auf OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17 -, juris, Rn. 43 ff., verweist, wonach die (Teil-) Nichtigkeit der Ziffer 5.2.

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17

    Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der

    Soweit sich aus Verwaltungsvorschriften - etwa aus den VV-BMF-PolZul - Abweichendes ergeben sollte, sind diese daher unwirksam (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17 -).
  • VG Freiburg, 18.10.2022 - 3 K 1132/20

    Zahlung einer Erschwerniszulage

    Dagegen gilt dieser Grundsatz nicht, wenn sich der Anspruch - wie hier - unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. OVG-Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2017 - 2 LB 7/17 -, juris Rn. 52).
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